Das Bundeswirtschaftsministerium bietet für Unternehmen eine schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer professionellen Unternehmensberatung.
Unternehmen, die unter wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus leiden, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100%, maximal 4.000 Euro, für Beratungskosten. Es handelt sich hierbei um eine Vollfinanzierung ohne einen Eigenanteil vom Unternehmen. Eine Vorfinanzierung ist von dem Unternehmen ebenso nicht erforderlich.
Im Liquam Blogcast stellen wir unsere Blogbeiträge als vertonte Fassung „to-go“ zur Verfügung.
Der Blogcast ist verfügbar bei: Soundcloud, iTunes und Spotify.
Was bedeutet das im Detail?
Das Corona-Virus hat für viele Unternehmen sowie Freiberufler drastische, teilweise arbeitsplatz- oder existenzbedrohende Auswirkungen. Die wirtschaftlichen Folgen sind unter anderem Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Produktionen, Wegfall von Kunden oder gar Schließungen von Unternehmen. Diese Unternehmen benötigen eine schnelle, unbürokratische Unterstützung. Die Bundesregierung hat hier eine Reihe an Maßnahmen unternommen, wie z. B. Soforthilfen, KfW-Sonderprogramm und Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld.
Jedoch stehen die Unternehmen weiterhin vor wichtigen betriebswirtschaftlichen Fragen. Hier helfen professionelle Unternehmensberater! Ein externer Unternehmensberater kann Ihnen vielfältig Hilfestellung geben, wie Sie zum Beispiel:Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene Unternehmen einschließlich Freiberufler. Hierzu können die Unternehmen bis zu 4.000 Euro Beratungskosten ohne Eigenanteil erhalten. Es werden 100% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (maximal 4.000 Euro) übernommen. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater. Beratungsleistungen, die über 4.000 Euro hinausgehen sind vom Unternehmen zu tragen.
Aufgrund der 100%-Förderung ist eine Vorfinanzierung durch das antragsberechtigte Unternehmen nicht erforderlich. Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
Ziel soll es sein, die Unternehmen in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen.
In Anbetracht der aktuellen Situation wird vom BAFA darauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt notwendig ist, betroffene Unternehmen hierfür vor Ort zu beraten.
Betroffene Unternehmen können hierzu bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des Kontingents beantragen.
Welche Vorraussetzungen muss ein Unternehmen aufweisen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen,Bereits erhaltene Zuschüsse für andere Beratungen müssen im Rahmen der De-minimis-Erklärung angegeben werden, haben aber über diese Bestimmungen hinaus keine Auswirkungen auf weitere Förderungen.
Hinweis: Wir unterstützen Sie gerne bei der Prüfung, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch +49 4121 / 7897 100 oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
Gut zu wissen:
Bisher war es bei dieser Art von Förderung unternehmerischen Know-hows üblich ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor der Antragstellung zu führen. Dies entfällt nun für betroffene Unternehmen.
Wichtig ist, dass eine rückwirkende Förderung ausgeschlossen ist. Als Beginn der Beratung zählt der Abschluss eines Vertrags über die zu erbringende Maßnahme mit der Unternehmensberatung.
Das Beratungsunternehmen muss darüberhinaus bestimmte Kriterien erfüllen. Es muss über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, einen Qualitätsnachweis einreichen und eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten können. Liquam verfügt über diese entsprechenden Kriterien und ist darüberhinaus ein vom BMWi für "go-digital" autorisiertes Beratungsunternehmen (siehe hierzu: Digital durchstarten:Mit dem Förderprogramm "Go-Digital" 50% Zuschuss sichern!).
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